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Tierarztpraxis Dr. med. vet. Annette Straub-Holz

 

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Mo - Fr: 10 - 12 Uhr           & 17 - 19 Uhr

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Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen

Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, muss viele Regelungen beachten. Vor allem dann, wenn man die deutschen und europäischen Grenzen überschreitet. Wir haben für Sie die gängigen Bestimmungen und Besonderheiten, die bei einem Grenzübertritt beachtet werden müssen, auf dieser Seite gesammelt.
Reisebestimmungen für das Vereinigte Königreich und die Türkei sind gesondert aufgeschrieben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der von MSD Tiergesundheit geführten Homepage www.petsontour.de.

Regelungen für Reisen mit  Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU 

Regelungen für Reisen mit  Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU


  
  • Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. [Die Höchstzahl von fünf Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden. Hierfür gelten nochmal gesonderte Regelungen].
  • Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb muss das Tier mittels Tätowierung, bzw. seit dem 3.Juli.2011 bei einem neu gekennzeichneten Tier durch einen Mikrochip verpflichtend gekennzeichnet sein.
    • Gerne chippen wir in unserer Praxis Ihr Tier. 
    • Wir sind dazu ermächtigt EU-Heimtierausweise auszustellen.
      Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

IMPFSCHUTZ GEGEN TOLLWUT
  • Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen (3 Wochen) erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss. Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen:
  • Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen:
  • In den Mitgliedstaaten Irland, Malta und Finnland gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer). Dies gilt auch bei Heimvögeln.
    • Hunde müssen 120 bis spätestens 24 Stunden vor Einreise gegen Echinokokken behandelt werden. Die Behandlung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Das Präparat zur Behandlung gegen Bandwürmer muss Praziquantel enthalten. Einer Behandlung gegen Zecken bedarf es nicht zwingend, wird aber gleichwohl empfohlen. Die Behandlung entfällt, wenn der Hund aus Großbrittanien, Irland oder Finnland einreist.

Alle Informationen können auch auf der Homepage des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) nachgelesen werden.

 
  • Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. [Die Höchstzahl von fünf Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden. Hierfür gelten nochmal gesonderte Regelungen].
  • Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb muss das Tier mittels Tätowierung, bzw. seit dem 3.Juli.2011 bei einem neu gekennzeichneten Tier durch einen Mikrochip verpflichtend gekennzeichnet sein.
    • Gerne chippen wir in unserer Praxis Ihr Tier. 
    • Wir sind dazu ermächtigt EU-Heimtierausweise auszustellen.
      Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

  • IMPFSCHUTZ GEGEN TOLLWUT:

  • Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen (3 Wochen) erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss. Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen:
  • Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen:
  • In den Mitgliedstaaten Irland, Malta und Finnland gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer). Dies gilt auch bei Heimvögeln.
    • Hunde müssen 120 bis spätestens 24 Stunden vor Einreise gegen Echinokokken behandelt werden. Die Behandlung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Das Präparat zur Behandlung gegen Bandwürmer muss Praziquantel enthalten. Einer Behandlung gegen Zecken bedarf es nicht zwingend, wird aber gleichwohl empfohlen. Die Behandlung entfällt, wenn der Hund aus Großbrittanien, Irland oder Finnland einreist.

Alle Informationen können auch auf der Homepage des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) nachgelesen werden.

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Türkei


  • Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Tätowierung)
  • Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich
  • gültige Tollwutimpfung
  • Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor der Einreise 
    (Die Tollwutimpfung darf nicht länger her sein als 1 Jahr.)
  • zusätzliche Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut, ansonsten ist eine Rückreise nach Deutschland ggf. nicht möglich
    (Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen.)
  • Einreiseverbot folgender Hunderassen in die Türkei und deren Mischlinge: Amerikanischer Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier und American Bully


  • Kennzeichnung mit Mikrochip (oder Tätowierung)
  • Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich
  • gültige Tollwutimpfung
  • Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor der Einreise 
    (Die Tollwutimpfung darf nicht länger her sein als 1 Jahr.)
  • zusätzliche Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut, ansonsten ist eine Rückreise nach Deutschland ggf. nicht möglich
    (Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen.)
  • Einreiseverbot folgender Hunderassen in die Türkei und deren Mischlinge: Amerikanischer Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier und American Bully


Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in das Vereinigte Königreich


  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • gültige Tollwutschutzimpfung
  • Einreise frühestens 21 Tage nach Erstimpfung (Mindestalter für Erstimpfung: 12 Wochen)
  • Bandwurmbehandlung (Ecchinococcus multilocularis) mindestens 24 bis maximal 120 Stunden (5 Tage) vor der Einreise
  • Dokumentation im EU-Heimtierausweis und Mitführen des Ausweises
  • Einreise mit maximal 5 Hunden (außer zu Wettbewerben, Ausstellungen, Sportveranstaltungen)
  • Einreise nur über zugelassene Reiserouten
  • Einreiseverbot von Hunden unter 15 Wochen
  • Einreiseverbot folgender Hunderassen und deren Mischlinge: Pitbull Terrier Japanese Tosa Dogo Argentino, Fila Brasileiro



Einreise in die EU aus dem Vereinigten Königreich:


  • grundsätzlich wie am Seitenanfang beschrieben
  • zusätzlich: Ein im Vereinigten Königreich (England, Wales und Schottland) ausgestellter Heimtierausweis wird nicht mehr als Begleitdokument akzeptiert.
    Von dieser neuen Regelung ist Nordirland ausgenommen, da auch in diesem Bereich das Irland-Nordirland Protokoll Anwendung findet. Tierhalter aus Nordirland benötigen also beim Grenzübergang in die EU für mitgeführte Heimtiere weiterhin lediglich einen korrekt ausgefüllten Heimtierausweis. Die in Nordirland verwendeten Ausweismuster sollen in Kürze ein eigenes Layout erhalten, um sie von den im restlichen GBR ausgestellten Exemplaren unterscheiden zu können.


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen sind im September 2023 zusammengetragen worden. Regelungen und Bestimmungen können sich ändern. Wir weisen Sie darauf hin, sich rechtzeitig vor Reisebeginn (also ca. 4 Wochen vor der Reise) aktuell über die Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren und den Impfschutz Ihres Heimtieres zu überprüfen!

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