Ihr Kontakt zu uns 06204 4820

Tierarztpraxis Dr. med. vet. Annette Straub-Holz

 

Sprechzeiten:


Mo - Fr: 10 - 12 Uhr           & 17 - 19 Uhr

Sa:       10 - 12 Uhr

Sprechzeiten:


Mo - Fr: 10 - 12 Uhr &

             17 - 19 Uhr

Sa:        10 - 12 Uhr

FOCUS TOP Tierarztpraxis Auszeichnung

Sprechzeiten:


Mo - Fr: 10 - 12 Uhr &

            17 - 19 Uhr

Sa:       10 - 12 Uhr


Medikamentenabgabe & Vorbestellungen

 Die Medikamentenabgabe

Die Kleintierpraxis
-Apotheke und Praxis zugleich-

Medikamentenvorbestellungen für unsere Kund*innen sind auch per Whatsapp unter:

0172 624 77 80 möglich.

Bitte teilen Sie uns hierfür Ihren Vor- und Nachnamen, Name des Tieres und das gewünschte Medikament in der erforderlichen Stärke und Packungsgröße mit.

Medikamentenvorbestellungen sind für unsere Kund*innen via Whatsapp möglich:


Bitte teilen Sie uns hierfür Ihren Vor- und Nachnamen, Name des Tieres und das gewünschte Medikament in der erforderlichen Stärke und Packungsgröße mit.



Tierärztliches Dispensierrecht 


Das tierärztliche Dispensierrecht ermöglicht es Tierärzt*innen, in abweichender Regelung von dem ansonsten geltenden Apothekenmonopol, Arzneimittel unter anderem:
  • direkt vom Hersteller oder Großhändler zu beziehen
  • an Tierbesitzer*innen abzugeben für die vom Tierarzt oder der Tierärztin behandelten Tiere
  • vorrätig zu halten für den zuvor genannten Aspekt.
Das macht Tierärzt*innen zugleich zu Apotheker*innen für Ihr Tier.
Das Dispensierrecht ist dabei zwingend an eine tierärztliche Behandlung der Tiere, bei denen die Arzneimittel zur Anwendung kommen, gebunden. Tierärzt*innen dürfen Arzneimittel also nur insoweit und nur in einer Menge verschreiben oder abgeben, wie es für die jeweilige Behandlung der von ihm/ ihr betreuten Tiere erforderlich ist.


Das hat folgende Vorteile für Ihr Tier:
  • Gewährleistung eines zeitnahen Therapiebeginns, was gerade im fortgeschrittenen Krankheitsstadium einen sehr großen Vorteil darstellt
  • Bindung der Abgabe von Tierarzneimitteln an eine ordnungsgemäße Behandlung
  • Kontrolle der Anwendung und des Behandlungserfolgs durch Tierärzte
  • Kurze und direkte Vertriebswege der Arzneimittel vom Hersteller über Tierärzte zum Tierhalter

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente für Haustiere dürfen grundsätzlich nur durch Tierärzt*innen oder mit Rezept von einer Apotheke abgegeben werden. Diese Vorraussetzungen sind im Arzneimittelgesetz und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung gesetzlich vorgegeben.


Arzneimittelgesetz

§43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel [...], die [...] nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen [...] für den Endverbrauch nur in Apotheken [...] in Verkehr gebracht werden.
(4) Arzneimittel [...] dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben [...] werden.


Tierärztliche Hausapothekenverordnung

§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel, die [...] apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren [...] abgegeben werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.


Was bedeutet das für Sie?

Wir dürfen Ihnen laut Gesetz nur apothekenpflichtige Tierarzneimittel aushändigen, wenn Ihr Tier Patient in unserer Kleintierpraxis ist.

Sofern die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie prophylaktische Medikamente, wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel, ohne erneute Vorstellung des Tieres erhalten.


Dauermedikamente bzw. Wiederholungsrezept

Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind zum Wohle Ihres Tieres Nachuntersuchungen dringend erforderlich.
Sollten wir es nicht anders mit Ihnen vereinbart haben, können Sie sich ein Jahr lang Medikamente bzw. Rezepte zur Behandlung dieser Erkrankung abholen, ohne ihr Tier erneut vorzustellen. Spätestens ein Jahr nach der Verschreibung der Medikamente bitten wir Sie um eine erneute Vorstellung Ihres Tieres.

Vorbestellungen können wie oben genannt per Whatsapp, telefonisch unter 06204 4820 oder per E-Mail unter info@tierarztpraxis-straub-holz.de aufgegeben werden.
Share by: